Ob Segler, Taucher oder ein Leben lang zur See gefahren, viele Menschen fühlen sich dem Meer verbunden und wollen auch nach dem Tode in ihre „Wahlheimat“.
Für diese Bestattungsart sind besondere Urnen vom Schifffahrtsamt vorgeschrieben. Diese müssen sich innerhalb weniger Stunden vollständig im Wasser auflösen und bestehen entweder aus Zellstoff, Salz oder anderen löslichen Materialien.
Zu jeder Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch der/des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden.
Zu jeder Beisetzung gibt es einen schriftlichen Nachweis, der den Angehörigen ausgehändigt wird. Dies ist ein Ausschnitt der Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes und einen vom Kapitän unterschriebenen Auszug aus dem Schiffstagebuch.